Mekka Live


Bei Störung, - bitten wir um Geduld. Hier: Mekka live oder Medina live, Anschauung der Gemeinschaftsgebete zu folg. Gebetszeiten: siehe unter: http://www.namazvakitleri.org/Mekka-Gebetszeiten. (Deutsche Zeit + 1 Std = Zeit in Mekka/ Das Gebet kann sich bis zu 20 min. verspäten.) Islam hat keine Nation, Muslim ist Muslim=GOTT-ERGEBEN SEIN.

Donnerstag, 22. März 2012

Die berühmten 4 Fiqh-Wissenschafts-Schulen

...Und Allah ist der Allwissende.
Die berühmten 4-Fiqh-Wissenschaftsschulen
Wie kam es zu diesen unterschiedlichen Schulen 
(genannt auch al mdhahibul-fighiy-yah)?
Außenstehende sprechen von 4 total unterschiedlichen Schulen bzw. sogar von 4 verschiedenen Islamrichtungen und sind dabei verwirrt.

Kein Wunder, denn nur unwissende Menschen, auch darunter unwissende Muslime verbreiten diese Nachrichten. Praktizierende Muslime sind den Gründern dieser Wissenschafts-Schulen sehr dankbar, denn ohne sie wäre die Praktizierung schwer zu tätigen.

So einfach wie möglich werden wir dieses Thema inshaAllah behandeln. Siehe auch zum Schluss empfohlene Literatur.

Der Islam basiert auf 2 Grundebenen:
1. Innerlichen Handlungen
2. Äußerlichen bzw. praxisbezogenen Handlungen


Zu 1. die innerlichen Handlungen: diese wurden seit dem ersten Menschen u. Propheten Adam a.s. bis zum letzten Propheten Mohammed saws. immer gleichbleibend übermitteln bzw. stetig mit den selben Inhalten offenbart. Das sind die Inhalte der Dauerhaftigkeit u. Festigkeit innerhalb der Scharia, die nicht veränderbar sind: 
  • der innerliche Glaube an Allah ta´ala, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Propheten, Glaube an den jüngsten Tag und an die Vorherbestimmung/Schicksal. (Zu diesem Punkt muss gesagt werden, dass es sich um die (arab.) Aqida-Inhalte bezieht, und wäre ein Punkt im Laufe der Menschheitgeschichte unterschiedlich überliefert worden, wäre der ganze Glaube fragwürdig und unglaubwürdig gewesen. Bsp. ein Prophet behauptet es gäbe keine Engel, oder es gäbe keine Hölle od. Paradies... Diese Punkte wurden von Anfang an, an die Menschen übertragen, Säule für Säule immer identisch.)
  • in der Art & Gestaltung der Gottesdienste (Pflichtsäulen für eine Annahme der Dienste), wie z.B. das Verrichten des rituellen Gebets, des Saum-Fastens, der Zaka und der Hadsch-Pilgerfahrt. 
  • in den definitiv festgelegten Verboten, wie z.B. Diebstahl, (Selbst-)Mord u. Totschlag, Verleumdung, Zina/Unzucht, Veruntreuung, Magie, etc.
  • in der Forderung nach Tugenden, wie z.B. Aufrichtigkeit, Treue, Standhaftigkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Scham, etc. 
  • in den Geboten, die das Leben elementar betreffen, wie z.B. Ehe, Ehescheidung, Erbschaft, (siehe hierzu auch Rubirk "die Scharia")
  • Ziel und Zweck der Scharia.
Dieser wichtige Teil sind bei allen Fiqh-Schulen Punkt für Punkt identisch, weil diese im Quran & in der Sunna in der eindeutigen Bedeutung überliefert wurde. Den Unterschied erkennen wir weiter unten.
die Flexibilität innerhalb der Scharia finden wir:
  • in den Einzelheiten & Details der Gebote, d.h. den Muslimen wurde auch ein normenfreier Bereich und große Freiräume für eine eigene islam-konforme Entscheidung überlassen = hier sind Fiqh-Gelehrte gefragt der Auslegung von mehrdeutigen Texten.
  • in der praktischen Umsetzung & Anwendung der Scharia Normen, d.h. die Flexibilität der Mittel und der Wege zum Ziel der Scharia - hier haben die Gelehrten bestimmte islam-konforme Mitteln: die Modis (siehe unten).
Was bedeutet "al-madhahibul-fiqhiyah" bzw. madhab?
Madhab: wörtlich: Gang, Weg

Was bedeutet "al Fiqh"?
Sprachlich von al fahm – „das Begreifen/ das Verstehen“.
Fachspezifisch: al Fiqh ist das Wissen über die praxisbezogene scharia-gemäßen Gebote/Verbote, das aus ihren spezifischen Belegen abgeleitet wird (aus Quran und der Sunna).
Das heißt sie beschäftigt sich mit islamischen Normen und Geboten praxisbezogenen Inhaltes, wie Muss-, Soll-, Kann-, Soll-Nicht- und Darf-Nicht-Handlungen (Scharia-Norm-Kategorie) zu den Themen wie: dem rituellen Gebet, dem rituellen Fasten, der Zakat, der Pilgerfahrt, Ernährungs-& Bekleidungsgeboten und Personenstandsangelegenheiten (Testament, Ehe, Scheidung, Erbe, Verträge, Finanzen, Handlungen in Krisensituationen, Handlungen als Ergebnis der Berücksichtigung von Moralwerten wie Wahrhaftigkeit, Unterlassung von übler Nachrede u. Lügen, Einhalten von Verträgen und Eiden, gütiger u. verantwortungsvoller Umgang mit Menschen, Tieren u. Umwelt, etc.)

Es hat nicht unbedingt mit rechtlich bzw. gesetzlich zu verordnenden Normen zu tun, daher ist das Wort „Recht-Schule“ oder „Rechts-Gelehrte“ falsch!

Ein Beispiel aus dem Quran-Beleg über die Darf-Nicht-Handlung:
Quran Sura 2:278 „O ihr, die den Glauben verinnerlicht habt, erweist Euch ehrfürchtig gegenüber Allah und laßt das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid. Wenn ihr es aber nicht tut, dann laßt euch Krieg von Allah und Seinem Gesandten ansagen! Doch wenn ihr bereut, dann steht euch nur eure Ausgangskapitale zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.
Hier ist zu erkennen, dass Zins-geschäfte (arab. Riba) verboten sind – Darf-Nicht-Handlung bzw. haram-Kategorie.

Und so wurden alle Belege durch die Fiqh-Gelehrten (arab. al fugaha bzw. auch Usulul-Fiqh Gelehrten, mudschtahid) genauestens untersucht und zu einer Kategorie nach wissenschaftlicher Analyse eingeteilt. Sowie die Belege der Hadithe (Sunna), diese wurden erst einmal sortiert nach deren Themen, dann natürlich wurde jeder einzelne Beleg untersucht:
-       Bedingungen zur Berücksichtigung eines Beleges, wie z.B. die Person der Überlieferung, lückenlose Überlieferungskette bis zum Propheten saws., die Überlieferung darf keiner anderen Überlieferung widersprechen, die von Vertrauenswürdigeren tradiert wurde, die Überlieferung darf keine versteckten Fehler beinhalten, usw. hierzu gibt es weitere Kategorien in denen die Belege wiederum eingeteilt werden in bsp.: Sahih (absolut authentisch), hasan (gut) und daif (schwach).
-      Nicht jeder kann ein mudschtahid (männlich) /-ah (weiblich) sein, denn zur Qualifkation dieser Gelehrten gehört u.a.: Das Erreichen der Geschlechtsreife, die Zurechnungsfähigkeit, die Vertrauenswürdigkeit, Redlichkeit und Geradlinigkeit, das Fiqh-Talent, das Wissen über die Idschmaa´ (Konsens der Gelehrten)–Fälle, die Beherrschung von Usulul-fiqh, das Wissen über den Quran und seine Wissenschaftsdisziplinen u. insbesondere über die Verse der Normen, die Hinabsendungsanlässe, das Wissen über die Sunna und deren Überlieferungen u. Disziplinen aller Sunna-Sammlungen, Beherrschung der Künste u. Disziplinen der arabischen Sprache, etc.
-     zusätzlich, durch deren Werke, Arbeit, Verhalten und müssen sich beweisen in offenen Diskussionen u. in öffentlicher Auseinandersetzung mit anderen Gelehrten bestehen.
-    Die Sunna Sammlungen: Sahih-Bücher beider Imame Al-Buchari u. Muslim, weitere von: Imame At-Tirmidhi, Abu-Dawud, Ibnu-maadschah, an-nasaaiy, Ahmad Bnu-hanbal, Al-haakim, al-baihaqiy, ad-daarimi, ad-daraqutni, es gibt noch Daiif (schwache) Hadithe in Buchform, diese muss auch jeder mudschtahid-werdende beherrschen. Allah(s) Wohlgefallen auf alle dieser Imame.

Wir müssen verstehen, dass im Quran und in der Sunna eindeutige Texte sowie mehrdeutige Texte vorhanden sind. Dies wurde bewusst so offenbart, später erkennen wir die Weisheiten dahinter.

Die eindeutigen Texte nennen wir: qati (auch qati du dalala/ du wurud), bsp. im Quran Sura 24:56: „Verrichte das Gebet“ und
die mehrdeutigen Texte nennen wir: zhanni (zhanni du dalala oder auch dhanni geschrieben), bsp. die Wartezeit nach der (Talaq-)Scheidung für die Frauen, Quran Sura 2:228 „Und die (talaq-)geschiedenen Frauen warten mit sich drei Quru“ Dieses Wort „Quru“ ist ein Homonym und hat zwei Bedeutungen: „Menstruation“ bzw. „die blutsfreie Zeit zwischen zwei Menstruationen“.

So erkennen wir, dass bei mehrdeutigen Texte eine eigene Interpretation der Gelehrten bei der gleichen Fragestellung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könnten, natürlich alles im Rahmen des Islam(s) bzw. der Scharia/ Scharia-konform Bereiches.

Wie wir auch schon in Rubrik „Die Scharia“ gelernt haben, haben wir in der Scharia einen Flexibilitäts- & Ermessensspielraum, einen neutralen normenfreien Bereich sowie einen großzügigen Ermessensspielraum mit wenig detaillierten Normen, auch eine Flexibilität der Anpassung einer Fatwa bei veränderten Verhältnissen.  

Fatwa bedeutet = Eine Antwort eines befugten Gelehrten auf eine Fragestellung, diese ist Personenbedingt und Länderabhängig oder auch allgemein der neuen Situation bedingt. Bsp.: ist die Schönheits-OP islamisch erlaubt oder nicht. Hier wäre die Antwort eines Shaikh, Bsp. von Shaikh ibn Baz
in der Fatawa Islamiyyah 4/412, dass diese OP nur erlaubt sei in Notfällen, wie bei einem Unfall. Aber um die Schönheit zu steigern verboten ist, so haben wir sogar Beweise aus Quran u. Sunna diesbezüglich:

Quran Sura 2:195 „…und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben…
Quran Sura 4:119 - Satan versprach: „und ich werde sie ganz gewiß in die Irre führen und ganz gewiß in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiß befehlen, und da werden sie ganz gewiß die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiß Allah(s) Schöpfung ändern.", auch haben wir hierzu im Buchari u. Muslim Beweise, dass die Schöpfung Allah(s) nicht geändert werden darf ohne wichtigen Grund., auch der Hadith: „Fügt euch nicht selbst und auch keinem anderen Schaden zu.“, auch unter Fatwa Nr. 21778, 29/12/1421 n.H.

Diese Bereiche der Flexibilität ist die Weisheit Gott(es), denn die Scharia enthält unveränderbare Normen (,die zeit-, orts-, & wirtschaftlich unabhängig sind) und auch veränderbare Normen, die orts-, zeit-, sozial-, wirtschaftlich abhängig sind und diese müssen sich in einen Freiraum befinden, da Gott sagt, dass die letzte Offenbarung bis zum Tag der Auferstehung gilt. Wir werden später sehen, dass die mehrdeutigen Texte ihren eigenen Sinn erfüllen und diese zu jeder Zeit der Menschheitgeschichte passt.

Diese Frei-Bereiche benötigen wir u.a., aufgrund
  • neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse 
  • Soziale/Wirtschaftliche Änderungen, wie z.B. sind Versicherungen islamisch erlaubt? Welche Lebensmittelzusätze sind verboten?
  • Entwicklung des Menschen
Wir werden auch erkennen, dass zu allen neuen Fragen bis zum jüngsten Tag belegt werden können mit unterschiedlicher Auslegung der Gelehrten, beispielsweise ob Zigaretten rauchen verboten oder nur unerwünscht im Islam ist...dazu unten mehr.

Schauen wir uns die Historie an, wie diese Schulen entstanden sind.
Dazu müssen wir folgende Begriffe verstehen:
Idschtihad = islam-konforme Selbsturteilsfindung eines Fiqh Gelehrten
Quellen der aller Fiqh-Schulen=Quran, Sunna und die erlaubten Modis (Mitteln)


1.historische Phase: (Periode des Gesandten saws. ab 610 n.Chr. mit der ersten Sendung bis zum 8. Juni 632 n.Chr. (11 n.H.) mit seinem Tod)

Zu seiner Lebzeit lag die Autorität zur Erläuterung und zum Erlass von Scharia Normen einzig in seiner Person. Er war nicht nur Gesandter & Prophet, sondern auch ein vorbildlicher Ehemann, Vater, Führer und Lehrer der Muslime sowie politischer Staatsführer. Seine Anordnungen waren verbindlich für alle Muslime, hatten Gesetzescharakter und wurden von den Muslimen beachtet, akzeptiert und sofort umgesetzt.
  • Im Laufe der Zeit wuchs die islamische Gemeinde. Die Folge war: dass sich nicht alle Muslime ständig in unmittelbarer Nähe des Gesandten saws. aufhalten konnten, um ihn in bestimmten Situationen des täglichen Lebens und in Zweifelsfällen nach der islam-konformen Verhaltensweise zu fragen. Dies war außerdem zwangsläufig der Fall bei Personen, die sich auf der Reise befanden oder weit entfernt v. Mekka und Medina wohnten. Was wurde also gemacht? Es gab Situationen im Alltag, die ein sofortiges Handeln erforderten, somit bildeten sie sich ihr eigenes Urteil unter Berücksichtigung aller ihnen bekannten Quran-Texte u. Empfehlungen des Gesandten saws. und handelten danach - d.h. sie praktizierten den Idschtihad. Beim Zusammentreffen mit dem Gesandten saws. erstatteten sie ihm ein Bericht über ihre selbständig gefällten Entscheidungen. Daraufhin beurteilte der Gesandte saws. im Einzelfall entweder durch eine Korrektur oder durch eine Bestätigung. 
  • - das heißt also: Ein Verbot des Idschtihad (Selbsturteilsfindung durch Quran u. Sunna) wurde vom Gesandten saws. niemals ausgesprochen.
Phase zwei:(Periode der Gefährten des Gesandten bis zum Ende des 3ten Hidschri-Jahrhunderts)
  • Mit dem Tod des Gesandten saws. verlor die islamische Gemeinde ihre Autorität zur Erläuterung u. zum Erlass v. Scharia Normen sowie ihren Ratgeber bei allen Fragen u. Problemen des Alltags. Da jedoch weiterhin neue Probleme gelöst werden mussten, da die Muslime sich weiter ausbreiteten und andere Kulturen u. Traditionen hinzukamen, praktizierten die Gefährten des Gesandten den Idschtihad weiterhin u. entwickelten ihn systematisch weiter. 
  • Es entwickelten sich die ersten Fiqh-Schulen unter den Gefährten des Gesandten, die erste Lehrerin Aischa r.a. (Frau des Propheten saws. gest. 58 n.H./678 n.Chr.) und die besten Gefährten des Gesandten die das meiste Wissen hatten: von Abullah Bnu-masud (er war einer der besten unter dem Tafsir/Erläuterung des Quran(s) mit Bnu-Abbaas gest.32/653), von Abdullah Bnu-abbaas r.a. (gest.68/687), von Abdullah Bnu-Umar r.a. (gest. 73/693) und von Zaid Bnu-thabit r.a. (gest.45/665). Zahlreiche bekannte Schüler waren unter ihnen. 
  • Die Lehrmeinungen dieser Gefährten werden bis heute bei wissenschaftlichen Arbeiten berücksichtigt. 
Zusammenfassung: Die Entscheidung zur Beibehaltung der Idschtihad-Praxis in dieser Zeit war indirekt die Ursache für die Entstehung der Fiqh-Wissenschaft u. folglich der Fiqh-Schulen. Es gab zwei wichtige Gründe für diese Entscheidung: 1. Nach dem Tod des Gesandten saw.s kam es in kurzer Zeit zu einer Expansion des islamischen Reiches. Dazu kamen neue Gesellschaftssysteme u. fremde Wertvorstellungen hinzu. Ein neuer Umfeld mit andere Problembereiche und Fragen. 
  • Es entstanden zwei Schulen zu jener Zeit, die Hadith-Schule (ahlul-hadith) und die Schule der eigenständigen Meinung (ahlur-rai).
  • Hadith Schule: Sie entwickelte sich auf der arabischen Halbinsel. In dieser Region waren sie nicht von politischen u. gesellschaftlichen Veränderungen ausgesetzt und der Einfluss fremder Gesellschaftssysteme war sehr gering. Hier lebten die meisten Zeitzeugen des Gesandten saws. und die Mitglieder der ersten islamische Gemeinde. In diesem Gebiet wurde die Praxis des Idschtihad u. somit für die Entwicklung der Fiqh fast ausschließlich die Hadithe (Überlieferungen) des Gesandten herangezogen.
  • Die Schule der eigenständigen Meinung Rai-Schule: Sie entwickelte sich vor allem in Kufa im Irak. Die Muslime in dieser Region lebten in einer v. fremden kulturellen u. gesellschaftlichen Einflüssen dominierten Umgebung. Die Anzahl der Gefährten & Kenntnisse über die Sunna waren gering. Für die Entwicklung dieser Fiqh-Schule verwendete man für die Praxis des Idschtihad in größerem Maße logisches Denken und Analogieschluss (al-Qias = wird noch erklärt.) - ABER: Im Laufe der Zeit verringerten sich die Unterschiede zwischen den beiden Schulen, weil nach der Sammlung u. schriftlichen Aufzeichnungen der Hadithe des Gesandten saws. und deren Verbreitung im islamischen Kulturraum die Informationdefizite, welche die Unterschiede mit verursacht hatten, behoben waren.
  • Somit kam es zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin! Es kamen hervorragende islamische Gelehrte zum Vorschein, die Experten waren in diesem Fachgebiet. Sie forschten und lehrten, erlangten vor allem die im Folgenden aufgeführten Gelehrten historische Bedeutung. Die von ihnen vertretenen Lehrmeinungen zu Fiqh-Fragen konnten sich als Fiqh-Schulen in der islamischen Welt etablieren:
  1. Imam Annu´man Bnu-thabit (80/699-150/767) - Beiname: Abu-Hanifa r.h., afghanischer Abstammung. Er etablierte die Rai-Schule. Nach ihm ist die Hanifische Fiqh-Schule benannt, welcher Muslime heute angehören: Türkei, Bosnien, Albanien, Pakistan, Indien, Bangladesch und einige Araber sowie Muslime in den ehemaligen Sowjetrepubliken. Bei den Türken hat sich mit der Zeit eine eigene Richtung entwickelt, die nicht mehr ganz der Hanifitischen Fiqh-Lehre entspricht. Leider sind die Moscheen (wie: Ditib) der türkischen Nation eher politisch veranlagt. Viele Handlungen werden nicht nach der Fiqh-Schul-Lehre getätigt. Auch sind hierzu die meisten Muslime zu unwissend & mit anderen weltlichen Dingen beschäftigt, als das sie sich bemühen für jede Handlung einen authentischen Beleg zu ergrunden bzw. die Belege der Fiqh Schulen anzueignen, die alle Belege für ihr Tun haben. Zu den wichtigsten Schülern u.a. gehören Imam Abu-yusuf (bekannt als Richter aller Richter) & Imam Muhammad Bnul-hasan Asch-schaibany. Die Fiqh-Methodologie der Hanifiten basiert auf dem Quran, der Sunna und folgenden erlaubten Modis bei mehrdeutigen Texten, die wir noch ausführlich erklären werden: dem Konsens der Idschtihad-Gelehrte (Idschma´), den Fatwas der Gefährten/innen des Gesandten und ihrer bekannten Schüler/innen (at-tabi´un), dem Analogieschluss (al-qias) und Unterlassung des al-qias zugunsten einer begründeten Ausnahme (al-Istishan)
  2. Imam Malik Bnu-anas (93/712-179/795) genannt auch "Imamul-madina/ der Imam von Medina. Er vertritt vorrangig die Hadith-Schule. Nach ihm ist die Malikitische Fiqh-Schule benannt. Welcher Muslime angehören wie: Nordafrikaner: Marokkaner, Tunesier, Algerier u. Afrikaner sowie im Arabischen Golf. Seine wichtigsten Schüler waren u.a. Imam Abdurrahman Bnul-qasim, Imam Abdullah Bnu-wahab, etc. Die Fiqh-Methodologie der Malikiten basiert auf dem Quran, der Sunna und folgenden erlaubten Modis bei mehrdeutigen Texten, die wir noch ausführlich erklären werden: den Fatwas der Gefährten/innen des Gesandten und ihrer bekannten Schüler/innen (at-tabi´un), dem Konsens der Idschtihad-Gelehrte (Idschma´), dem Analogieschluss (al-qias), dem Handeln der Medina-Bewohner, der Scharia der früheren Gesandten (scharia konforme Sitten u. Gewohnheiten), und Unterlassung des al-qias zugunsten einer begründeten Ausnahme (al-Istishan), dem Fortbestehen einer Norm, solange ihre Annullierung nicht belgt ist (al-istishab). (kein Schreck kriegen, wir werden alle Punkte genaustens erklären.)
  3. Imam Muhammad Bnu-idris Asch-Schafiiy (150/767-204/820). Seine Lehrer waren u.a. Imam Malik (Punkt 2) sowie war Imam Asch-Schfiiy Lehrer von Imam Hanbal (Punkt 4). Er vertritt vorrangig die Hadith-Schule. Nach ihm ist die Schafiitische Fiqh-Schule benannt. Welcher Muslime angehören in: Indonesien, Malaysia, Ägypten, Indien, arabische Länder und den Golfstaaten. Seine wichtigsten Schüler waren u.a. Imam Al-hasan Az-zafarani, Imam Al-buwaitiy, etc. Die Fiqh-Methodologie der Schafiiten basiert auf dem Quran, der Sunna und folgenden erlaubten Modis bei mehrdeutigen Texten, die wir noch ausführlich erklären werden: den Fatwas der Gefährten/innen des Gesandten und ihrer bekannten Schüler/innen (at-tabi´un), dem Konsens der Idschtihad-Gelehrte (Idschma´), dem Analogieschluss (al-qias). Sie lehnen aber den Modi ab: dem Handeln der Medina-Bewohner, der Scharia der früheren Gesandten, und Unterlassung des al-qias zugunsten einer begründeten Ausnahme (al-Istishan).
  4. Imam Ahmad Bnu-hanbal (164/780-241/855). Seine Lehrer waren u.a. Imam Schafiiy (Punkt 3). Er vertritt eindeutig die Hadith-Schule. Nach ihm ist die Hanbalitische Fiqh-Schule benannt. Welcher Muslime angehören in: Saudi Arabien und eine Minderheit in Syrien u. Palästina. Seine wichtigsten Schüler waren u.a. Imam Al-athram, Imam Abdul-malik Al-maimuni, etc. Die Fiqh-Methodologie der Schafiiten basiert auf dem Quran, der Sunna und folgenden erlaubten Modis bei mehrdeutigen Texten, die wir noch ausführlich erklären werden: den Fatwas der Gefährten/innen des Gesandten und ihrer bekannten Schüler/innen (at-tabi´un), dem Konsens der Idschtihad-Gelehrte (Idschma´) und als letzte Möglichkeiten: die Verwendung Hadithe, bei der die Kette zum Gefährten des Propheten saws. fehlt, dem Analogieschluss (al-qias).
Phase drei:(Zerfall des Osmanischen Reiches ab Mitte des 13.Hidschri-Jahrhunderts bis heute)
Derzeit dominieren in der islamischen u. insbesondere der arabischen Welt zwei Meinungen:
  • Gelehrte, die an der Methodik der 4 Fiqh-Schulen festhalten und verlangen, dass alle Muslime einer der etablierten Fiqh-Schule angehören sollen und blind folgen sollen.
  • Gelehrte, welche die Muslime dazu auffordern, die früheren Gelehrten nicht nachzuahmen, sondern direkt die Quellen zu berücksichtigen.  Tatsache ist, dass die Anhänger dieser Richtung in den meisten Fällen und Fiqh-Fragen nach der Hanbalitischen Fiqh-Schule vorgehen. 
Tatsache ist
Wir erkennen, dass alle diese Fiqh-Schulen zu aller erst natürlich nach dem Quran und nach der Sunna gehen. Jedoch wie schon angedeutet gibt es einige Fälle die auf die Modis fallen müssen, um eine gerechte und belegte Antwort zu erhalten. Muslime benötigen diese Fiqh Schulen für bestimmte neue Situationen im Leben. Dazu ist der beste Weg, sich alle Schulen anzuschauen auf jede Einzelfrage und deren Belege sich anzuschauen und selber nachzuprüfen. Keiner dieser Gelehrte hat jemals behauptet nur seine Lehrmeinung blind nachzugehen, sondern im Gegenteil alle diese sagten immer dasselbe: "Wer bessere Belege nachweisen kann, so werft meine Aussage gegen die Wand!"Wer nicht selbst dazu in der Lage ist, die Normen direkt aus den Scharia-Belegen abzuleiten, soll sich einer bekannten Fiqh-Schule anschließen. Man darf diese Fiqh-Schule auch wechseln, wenn man eine andere Fiqh-Schule für kompetenter erachtet, auch in Einzelfragen kann man auch andere Fiqh-Schulen befolgen, mit der Bedingung, dass man nicht ausschließlich nach den Ausnahmeregelungen sucht, sonst wird man als Frevler bzw. Missetäter (Faasiq) angesehen.
Rituelle Handlungen wie die rituelle Gebetswaschung, das rituelle Gebet, das rituelle Fasten etc. soll man komplett nach einer Fiqh Schule vollziehen und einhalten, um nicht in Widersprüche zu geraten. 
Letztendlich ist die Weisheit dahinter, dass jeder Muslim verantwortungsvoll mit seinen Handlungen gehen muss. Jeder Muslim muss für jede Handlung Rechenschaft ablegen und dazu sind diese Fiqh-Schulen ein großer Vorteil! Denn bei bestimmten Fragen, können wir auf deren authentischen Belege des Propheten saws. zurückgreifen, die systematisch für uns bereitstehen und uns am Tag des Gerichts darauf beziehen. Gott will dass wir auch selber entscheiden und nachforschen und uns verantwortungsbewusst verhalten.

Schauen wir uns einmal die erlaubten Modis bzw. Quellen der Scharia genauer an mit Beispielen zum Verständnis. Diese werden angewandt bei veränderbarer Norm der Scharia, die orts-und zeitabhängig sind.

Diese Flexibilität zeigt sich in folgenden Bereichen:
a) Neutraler nromenfreier Bereich
b) Großzügige Ermessensspielräume und wenig detaillierte Normen
c) Vielfältige Auslegungsmöglichkeit der Scharia Texte (bei mehrdeutige)
d) Ausnahmeregelung bei Notsituationen
e) Möglichkeit der Anpassung einer Fatwa an veränderte Verhältnisse

Die Grundlagen sind immer! = Quran & Sunna (Sunna=die Praxis des Quran(s) vom Propheten saws.) und die Rahmenbedingung der islamischen Norm.

Zu a) Neutraler normenfreier Bereich der Scharia
hier sind bewußt keine Regelungen getroffen worden, d.h. diese Bereiche fallen weder in die Haram-noch Halal-Kategorie (Verboten/Erlaubt).
Zur Zeit des Propheten saws. stellten die Gefährten hierzu viele Fragen und Allah ta´ala sendete die Offenbarung als Antwort Quran Sura 5:101 "O die ihr glaubt, fragt nicht nach Dingen, die, wenn sie euch offengelegt (verdeutlicht) werden, euch leid tun (unangenehm), doch wenn ihr danach fragt zu der Zeit während der Qur'an offenbart wird, werden sie euch (gewiß) offengelegt werden, wo Allah sie übergangen (vergeben) hat. Und Allah ist Allvergebend und Nachsichtig." hierzu noch ein Hadithe (u.a. Buchari+Muslim, Al-bazzar u. Al-hakim): "Gewiss, Allah hat Grenzen gesetzt, so überschreitet sie nicht! Auch hat Er Dinge vorgeschrieben, so vernachlässigt sie nicht! Und Er hat Dinge für haram erklärt, so verletzt sie nicht! Und Er ließ manche Dinge unerwähnt bleiben aus Gnade euch gegenüber, ohne dass Er sie vergessen hätte." noch ein Hadith "Lasst mich, solange ich euch lasse! Denn diejenigen vor euch sind nur aufgrund ihrer Fragerei u. Streitigkeiten mit ihren Propheten untergegangen. Wenn ich euch etwas verbiete, dann meidet es, und wenn ich euch etwas gebiete, dann vollzieht davon, was ihr könnt" und noch eines "Halal ist das, was Allah in Seiner Schrift für halal erklärte und Haram ist das, was Allah in Seiner Schrift für haram erklärte, und das, was Er unerwähnt bleiben ließ, ist von dem, was Er vergab" (Beweis: At-Tirmidhi u. Ibnu Madscha) - Sura 19:64 "Und dein HERR vergisst nie!"
Anmerkung: Das beste Beispiel bezüglich der Fragerei ist die Sura 2 "die Kuh" im Quran. Wer diese gelesen hat, kann sich erinnern, dass Gott den Juden befohlen hatte irgendeine Kuh in Seinem Namen zu schlachten. Da fingen sie an zu fragen "Welche Farbe soll diese haben", "Wie jung soll sie sein..." siehe hierzu Sura 2 ab Vers 67. Fragen über Fragen und Gott antwortete daraufhin und die Auswahl der Kuh wurde immer enger...hätten sie also nicht gefragt sondern einfach den Anweisungen Folge geleistet, wäre diese Angelegenheit nicht zu einem Erschwernis gekommen.

Dieser Bereich wird mit Hilfe der Modis organisiert und immer neu normiert:

1. Der Konsens aller Gelehrten Mudschtahid in Din (=religiöser Lebensbereiche)-Angelegenheiten (arab. al-idschma´): Beispiel: Das Verbot von Schweinefett durch alle Fiqh-Gelehrten, obwohl im Quran nur das Fleisch verboten wurde.

2. Der Analogieschluss (arab. al-qias): Es ist das Übertragen von etwas Bekanntem (im Quran u. Sunna erwähnt arab. al-asl) auf dem zu klärendem ähnlichen Fall (arab. al-far). Beides muss die selbe Illa verfügen, d.h. gleiche Einstufung der Scharia-Norm-Kategorie und/oder die selbe Weisheiten dahinter verfügen.
Beispiel: Wein (al-khamr) ist verboten (Beweis: Sura 5:90). Somit auch in der Haram-Kategorie und die Weisheit dahinter ist die berauschende Wirkung.
Die neue Frage ist bzw. der zu klärende Fall (al-far): zu welcher Kategorie wird  das Getränk Bier eingestuft?
Jetzt wird ein analogischer Vergleich gemacht: 
- gleiche Einstufung der Norm?: nein, da Wein aus gegärtem Saft von Trauben gwonnen wird und Bier aus den Grundzutaten Wasser, Malz und Hopfen mit Hefezusatz, etc. 
- gleiche berauschende Wirkung

Beschluss: Bier kommt in die Haram (Verboten)-Kategorie wie al-khamr (Wein).  Auch alle Rauschmittel und Drogen wegen Suchtgefahr u. berauschende Wirkung fallen hier rein.

3. Der Interessen-Modus (Al-istislah) zum Wohle der Gemeinschaft.
Hier werden Mittel zum Wohle der Gemeinschaft eingenommen, die weder in der Haram-noch Halal-Kategorie reinfallen, wie bsp.: eine Neu-Regelung vom ersten Khalifa Abu Bakr r.a., der veranlasste, die Zusammentragung aller vorhandenen Schriftfragmente des Quran(s), die noch zu Lebzeiten des Propheten unter seiner Aufsicht auf verschiedensten Materialien verfasst worden waren, zu einer Buch-Form Mushaf zusammenzufassen. Diese Schriftfragmente wurden erstmals auf Papier zusammengefasst und Buchstabe für Buchstabe nochmals geprüft von allen die den Quran auswendig konnten. Dieser Mushaf- ist das Original - Exemplar, welches jeder Muslim auf jeden Fleck der Erde besitzt. Buchstabe für Buchstabe, Wort für Wort das selbe.
Diese Neu-Regelung ist also ein Istislah für die Umma-Gemeinschaft der Muslime und Erleichterung.
Beispiele hierzu auch: Der zweite Khalif Umar r.a. veranlasste die Übernahme bzw. Einführung der vorhandenen modernen Infrastruktur in den eroberten Gebieten auf den gesamten Bereich des islamischen Staates, wie Verwaltungssysteme, etc. Auch heute werden bsp.weise moderne Gesundheitswesen, Zahlungsmitteln, etc. übernommen.

Diese Istislah-Regel wird solange für Gültig erklärt wie sie von Nutzen und Bedeutung ist.

4. Befolgung eines Modus, wenn diese Für-Gut-Gehalten werden (al-Istishan). Für bestimmte Ziele:
  • Zum Wohle der Gemeinschaft= bsp. durch Erweiterung einer guten Sitte
  • Zum Wohle der Menschen= bsp. Aura in Notfall für Ärzte erlaubt zu zeigen
  • Zur Erleichterung in der Wirtschaft= bsp. für kleine Dinge keinen Vertrag
  • Zum Wohle der Gerechtigkeit= bsp. das Erbe für Vollgeschwister.
Hier werden z.b. auch schwache Hadithe anstelle al-qias genommen, wenn diese islam-konform bleiben. D.h. man befolgt eher den Hadith und unterlässt al-qias. Oder man befolgt eine Aussage eines Gefährten anstelle den al-qias.

5. Ist solange gültig, bis es ein Beweis zur Änderung gibt (al-Istishab). Diese Regelung bleibt solange bestehen, bis eine Annullierung nachgewiesen wird. Die Hanifiten lehnen diesen Modus ab. D.h. die Rechtslage bleibt unverändert, solange bis ein Beweis für die Annullierung nachgewiesen wird. Beispiel: zwei verheiratete Nicht-Muslime konvertieren zum Islam: müssen sie neu heiraten oder besteht die vorherige Ehe. Die islam. Rechtslage besagt: Nein, sie müssen nicht noch einmal heiraten, es sei denn es gibt dafür ein Beweis.
Dieser Modus lehnt die hanifitische Schule ab.

6. Schlussfolgerung anhand detaillierte nachgewiesene Hadithe oder auch Statistiken  (al-istiqra). Hier wird zu einem Thema alle Hadithe ins Detail genau betrachtet, um die bestimmten Fragen durch die Hadith-Beweise zu belegen um zu einer Schlussfolgerung zu kommen. Beispiel: Ist das Witr-Gebet Pflicht oder nur Sunna? - Hierzu haben die Gelehrten alle Details der Gebete vom Propheten angesehen und es kam heraus, dass der Prophet saws. alle Pflichtgebete immer im Stehen verrichtete, außer die Sunna - Gebete auf der Reise, diese verrichtete er ab und an auf dem Reittier. Das bedeutet also: Das nur die Sunna Gebete im Sitzen erlaubt ist bei Gesundheit. Jetzt haben sie Beweise, indem der Prophet saws. auch das Witr Gebet im Sitzen verrichtet hatte, somit kam die Schlussfolgerung: Das Witr Gebet ist kein Pflichtgebet. Jedoch trotzdem ein wichtiges Gebet.
Die Hanifiten sagen trotzdem dass das Witr Gebet eine Wadschib Handlung sei (bedingte Pflicht und man sündigt, wenn diese wissentlich nicht getätigt werden.) Alle anderen Fiqh-Schulen sehen das Gebet als wichtige Sunna.
Was die Statistik angeht: Beispiel die Höchstdauer der Menstruation: Wir haben keinen Beleg für die Höchstdauer weder im Quran noch in der Sunna. Es wird offenbart, dass Frauen im Bluts-Zustand der Menstruation vom Gebet&Fasten befreit sind, aber es wird keine Dauer beschrieben. Somit haben Gelehrte eine Statistik aufgestellt und befragten viele Frauen zu diesem Thema. Sie kamen zu einem Ergebnis, dass keine Frau länger als 10-15 Tage ihre Menstruation hatte. Somit kamen sie auf diese Höchstdauer. Gemäß den Hanifiten 10 Tage maximal, alle anderen gehen auf 15 Tage maximal Zeit aus.

7. Die guten/gesunden Sitten & Bräuche, die islam-konform sind werden akzeptiert bzw. Gewohnheits-Modus (Al-urf). Hierzu gibt es ein Hadith (v. Ibnu-masud r.a. überliefert): "Die Dinge, welche die Muslime für gut befinden, sind auch bei Allah gut". Das bedeutet, dass wenn bei bestimmten Gruppen oder Ort/Stadt/Land eine bestimmte Sitte getätigt wird, die islam-konform ist, muss der Muslim sich daran halten, um keine Unruhe zu stiften, es sei denn er hat eine andere Vereinbarung erhalten. Beispiel: In einem Dorf ist es Sitte/Brauch, dass wenn man eine Wohnung anmietet, das Bad mit enthalten sein muss, ohne dies zu erwähnen. Somit kann der Muslim als Vermieter nicht erwarten, dass neue Mieter einen Vertrag schließen indem "Wohnung" drinsteht, dass diese Leute eine Wohnung ohne Bad annehmen werden. Somit muss der Muslim sich an die Sitten/Bräuche/Gewohnheiten anschließen. Beispiel: Die Brautgabe Mahr oder die Abfindung im Scheidungsfall in einer bestimmten Höhe wird nach dem Brauch gehandhabt, es sei denn es wurde eine andere Vereinbarung getroffen beiderseits. Denn Verträge einzuhalten ist wichtiger als die Sitten nachzugehen.
Die Sitte ist maßgeblich und besitzt den Stellenwert einer Bedingung und gilt wie eine Scharia-Norm im Islam, um den Frieden zu bewahren. Aber das heißt natürlich nicht, dass die Sitte im Westen bezüglich Sektanstoß bei jeder Neuigkeit eine annehmbare Sitte eines Muslims ist. Es muss im Rahmen der Scharia bleiben.

8. Die Aussagen der Sahabi/Gefährten des Propheten saws.
Ichtilaf der Sahaba, ab der Zeit von Abu Bakr r.a.
Jede Aussage oder Fatwa, die von einem Sahabi stammt, wird untersucht. Denn die Sahabi (Gefährten) Generation besaßen das stärkste Wissen über den Quran und die Auslegung. Sie kannten einander alle Möglichkeiten zu jeglicher Situation und suchten sich eine islam-konforme Variante aus ohne die andere Möglichkeit abzuwerten. Abu Hanifa r.h. nahm daher auch deren Meinungen sehr ernst, d.h. deren Idschtihad (Selbsturteilsfindung) war für ihn sehr wichtig und nahm diese auf.
Im gegensatz zu anderen, wie Asch-schafiy r.h. "Wenn sie nicht im Bereich des Idschtihad liegt, wird sie angenommen. D.h. nur die Fatwas/Aussagen zurückführend zum Propheten saws." Imam Asch-schafiy r.h. begründete dies: "Sie sind Männer und wir sind Männer, wie kann ich die Meinung Jemandem befolgen, der mir im Streitgespräch unterliegen würde." und Imam Malik r.h. sagte: "Jede menschliche Entscheidung/ Meinung kann falsch oder richtig sein, außer der des Propheten." (hier sind Offenbarungen gemeint)

9. Die Scharia der Früheren vor dem Islam
wird von allen nicht angenommen (außer den Malikiten als letzte Option).

10. Der Idschma´ - Konsens der Medina-Bewohner
wird von allen nicht angenommen mit Begründung, dass sie nicht unfehlbar waren. (außer den Malikiten, jedoch nur der Sahabi/Gefährten und der Tabi´um (ersten Generation) oder der 7 Fuqahaa (Gelehrte) von Medina)

Das sind soweit alle erlaubten Modis in bestimmten Situationen und Fälle.

Gehen wir weiter und schauen uns mal die
b) Großzügige Ermessensspielräume mit wenig detaillierte Normen an.

Wir wissen, dass die Bereiche aller Werte oder Handlungen im menschlichen Leben und in der zwischenmenschlichen Beziehung und Sozialgefüge einer Gesellschaft, die unabhängig von Ort u. Zeit sind, detailliert in der Scharia behandelt wird, wie z.B. gottesdienstliche Handlungen, Eheschließung, Ehescheidung, etc. Jedoch der Bereich der abhängig von Ort u. Zeit ist, wie z.B. der Gesellschaftsbereich: Staatsformen, politische Systeme, Aufgabenbereiche u. Einteilung der Ministerien, Tier-u. Umweltschutz, Sozial-u. Gesundheitswesen, Straßenverkehrs-u. Schulordnung, etc., lässt viel Handlungs-u. Ermessensspielraum.
Hier gibt die Scharia nur Empfehlungen, wie:
a) Beratung "Asch-schura" bzw. sich beraten lassen. Allah ta´ala erwähnt dies in jeglicher Angelegenheit, wie familiäre-, gesellschaftliche- und politischen Angelegenheiten. Entweder in privater Runde oder mit Experten, je nachdem was am sinnvollsten ist. Quran Sura 3:159 "...berate dich mit ihnen über die ganze Angelegenheit." Es bleibt den jeweils Verantwortlichen freigestellt, wie die Asch-schura zu realisieren ist, ob durch ein Parlament, eine Kammer, einen hohen Rat, etc.
b) Die Umsetzung dieser Empfehlung bleibt den jeweiligen Gesellschaften überlassen, wie bsp. Sura 3:104 "Und unter euch soll eine Umma/Gesellschaft sein, die zum Guten einlädt, zum Gebilligten aufruft u. vom Missbilligten abrät. Und diese sind die wirklichen Erfolgreichen."

c) Vielfältige Auslegungsmöglichkeiten der Scharia-Quellen- u. Texte.

Dieser Punkt gewährleistet eine Meinungsvielfalt und gehört mit zur Entstehung und verschiedenen Methoden der Fiqh-Schulen
Beispiel: Beweis: Ahmad u. at-tirmidhi: Zur Zeit des Propheten saws. kam es zu einem unerwarteten Preisanstieg bei Lebensmitteln und es beschwerten sich seine Gefährten darüber, sie sagten: "Gesandter Allah(s)! Die Preise sind gestiegen, so lege uns die Preise fest" "gewiss, Allah ist der Festsetzer der Preise, der Vermindernde, der Erweiternde und der Gewährende vom Rizq/Versorgung. Und ich hoffe, dass ich auf meinen Herrn treffe, ohne von irgendeinem wegen einer Ungerechtigkeit in Vermögen oder in Blut angeklagt zu werden." Der Gesandte saws. hat sich nicht festgelegt auf eine Preisfestsetzung oder wie diese herzustellen ist, sondern ließ es allgemein offen und betonte dazu gerecht zu sein beim Ermitteln des Preises und sich daran erinnern, dass die Versorgung NUR von Allah ta´ala kommt. 
Da der Inhalt unterschiedlich ausgelegt werden kann, hatten wir 6 verschiedene Interpretation der Gelehrten. 
  • Viele waren der Ansicht, dass dieser Hadith die Preisfestsetzung verbietet, um die Interessen des Käufers und des Verkäufers zu wahren u.l ihnen die Chance zu geben, sich in gegenseitigem Einvernehmen zu einigen (wie es meist heute der Fall in den Märkten im Osten)
  • Imam Malik r.h. kam zu dem Schluss, dass die Preisfestsetzung erlaubt sei, um das Interesse der Mehrheit (Käufer) zu wahren.
  • Andere Gelehrte erlaubten die Preisfest. für alle Waren, außer für Lebensmittel u. Viehfutter.
  • Imam Asch-schafiy r.h. erlaubte die Preisfest. im Falle ungewöhnlicher Teuerung.
  • Imam Abu-Hanifa r.h. vertrag die Ansicht, dass die Preise nach Absprache mit Marktexperten festgelegt werden dürfen, wenn die Händler den Markt kontrollieren u. willkürlich die Preise erhöhen.
  • Imam Ibnu-taimiya r.h.: Die Preise festzusetzen kann verboten od. erlaubt sein. Verboten ist es, wenn die Teuerung natürlich erfolgt, weil damit Händler geschädigt werden. Erlaubt ist es, wenn dadurch Gerechtigkeit für alle garantiert wird. Das Gleiche gilt auch für Löhne, um Ausbeutung vorzubeugen u. Gerechtigkeit zu gewährleisten.
 d) Ausnahmeregelung für Notsituationen.

Quran Sura 4:28 "Allah will es euch erleichtern. Und der Mensch wurde als schwaches Geschöpf geschaffen." Die Scharia sieht für sämtliche Ausnahmezustände u. Ausnahmesituationen im Leben der Menschen Erleichterungen vor und erlaubt Abweichungen von der Norm, um die Einhaltung der Normen so einfach wie möglich zu machen.
Basierend darauf haben sich 3 folgende Fiqh-Regeln etabliert:
1. Die Sitte/Bräuche ist zu beachten (siehe oben al-urf)
2. Beschwerlichkeit zieht Erleichterung nach sich.
3. Not bricht Gebot.


Zu 2. "Beschwerlichkeit zieht Erleichterung nach sich": Beweis auch der Hadith von Ahmad. Der Gesandte Allah(s) sagte: "Gewiss, Allah liebt es genau so, von Seinen Erleichterungen Gebrauch zu machen, wie Er es verabscheut, dass Seine Verbote verletzt werden."

Sura 4:28 "Allah will es euch leicht machen (auch: auch erleichtern), denn der Mensch ist (ja) schwach erschaffen"

Diese Regel betreffen sogar die Pflicht-rituellen Handlungen, wie das Gebet, das Fasten, etc.
Wer nicht im Normal-Zustand beten kann, wegen z.B. Krankheit oder Reise, oder die Person nicht an Wasser rankommen kann, etc., so stehen die Möglichkeiten - und ohne das eine Sünde dadurch begangen wird & ohne dass die Belohnung dafür verkürzt wird:

  • Erleichterung in der rituellen Handlung durch Kürzung/Reduzierung: z.B. auf der Reise wird die Anzahl der Gebete verkürzt. Anstelle 4 Einheiten auf 2.
  • Erleichterung in der rituellen Handlung der Zeitvorziehung/oder -nachziehung: Das Gebet kann z.B. auf der Reise vorgezogen/nachgezogen werden: mittags- u. nachmittagsgebet  zur Zeit entweder beide gekürzt in der Mittagzeit oder Nachmittagzeit. Genauso mit dem Abend-&Nachtgebet.
  • Erleichterung in der Variation der rituellen Handlung: z.B. ist jemand so krank, dass dieser nicht aufrecht stehen kann zum Gebet, also darf er im Sitzen beten, darf im Liegen beten, oder sogar nur mit den Augen beten.
  • Erleichterung durch Aussetzen einer rituellen Handlung bei Erschwernis: z.B. auf der Reise fastet diese Person nicht. (sondern holt dies später nach.)
  • Erleichterung durch Variation des Ablaufs einer rituellen Handlung: Bsp. Vollziehung des Tayammum d.h. Ersatzwaschung mit Erde, staubigem Sand, etc. wenn kein Wasser vorhanden ist für die Gebetwaschung/Ganzkörperwaschung. Es wird eine bestimmte Handlung getätigt, die diese beiden Waschungen ersetzt durch 3-4 kurze symbolische Handlungen. Auch für diejenigen, die Wasser nicht ertragen aufgrund von Krankheit oder z.B. der Weg zum Wasser gefährlich ist, und und und. 
  • Erleichterung durch Variation der Form einer rituellen Handlung: Beispiel das Gebet im Krieg oder in Gefahrensituationen werden ganz anders verrichtet.

auch sind Erleichterungen schon ohne Ausnahmezustände mitenthalten, wie Beispiele: für Kranke, die dauerhaft nicht fasten, ist eine Fidyah-Ersatzleistung vorgesehen, so dass dieser auch die Möglichkeit hat an rechtschaffenen Taten zu tun. Diese Fidyah beträgt pro Tag eine Speisung eines Armen. Die Zahlung der Zakat ist auch nur für diejenigen, die auch die Ermessungsgrenze erreichen mit ihrem Vermögen. Ein Armer, der nichts hat, ist auch nicht verpflichtet dazu. (Dieses Thema werden wir detaillierter in eine Rubik beschreiben). Die Hadsch-Pilgerfahrt ist nur 1x im Leben Pflicht für die Verpflichtenden (die finanziell, wie geistig in der Lage sind). 
Menstruierende oder die im Wochenfluss sind befreit von Verpflichtungen des Gebets, des Fastens, des Tawafs, des Quranlesens.

Auch ist die Ehescheidung erlaubt, wenn es nicht mehr geht als letztes Mittel.

Die Scharia sieht für sämtliche Ausnahmezustände & Ausnahmesituationen im Leben der Menschen Erleichterungen vor und erlaubt Abweichungen von der Norm, um die Einhaltung der Normen so einfach wie möglich zu machen. Dies zählt auch zur Flexibilität der Scharia.  Damit auch diese Scharia für alle und jederzeit durchführbar ist.

zu 3. "Die Not bricht das Gebot" - hier geht es um die Anwendung in Härte-&Notfällen und bei zwingende Umstände die die Einhaltung der Vorschriften extrem erschweren zu einer Erleichterung und Übertretung. Beispiele hierzu: 
  • Erlaubnis zur Übertretung von Verboten in Notsituationen, durch bsp. essen v. Schweinefleisch, bis man dem Hungertod entkommt, aber nicht um sich satt zu essen.  (siehe hierzu Sura 5:3)
  • Erlaubnis zur Übertretung von Verboten bei äußerem Zwang, wenn innerlich diese Tat verachtet wird und es keinen anderen Weg gibt dies zu umgehen, z.B. Vergewaltigung. Hier ist die Schuldfreiheit von Frauen absolut gewährt. siehe auch Sura 16:106.
  • auch werden wir Freigesprochen bei Vergesslichkeit oder Versehen, siehe hierzu Hadith v. Ibnu-madscha r.a. "Allah belangt meine Umma/ islam.Gemeinschaft nicht für das unabsichtlich Verfehlte, für Verfehltes aus Vergesslichkeit und das, zu dem sie gezwungen wurden"
  • Erlaubnis zur Übertretung von Verboten im Fall von Schwäche u. Unfähigkeit: Bsp. eine im hohen älteren Person, die das Fasten aus Schwäche nicht verrichten kann, wird davon freigesprochen. Dafür eine Ersatzleistung zu entrichten, von Speisung eines Armen am Tag, wenn diese Person dazu in der Lage ist.
  • Erlaubnis zur Übertretung von Verboten zur Wahrung des Gemeinwohls: bsp. das Fällen oder Verbrennen von Bäumen bei Katastrophen oder Erhebung der Steuer von Reichen, um muslimische Kriegsgefangene freizukaufen, etc.
  • Erlaubnis bei Krankheit von alkoholischer Medizin (wenn nicht anders geht)
  • Erlaubnis der Einsehung von der Aura für den Arzt, um zu behandeln.

e) Möglichkeit der Anpassung einer Fatwa an veränderte Verhältnisse.

Was eine Fatwa bedeutet, haben wir schon oben angeführt. Eben eine Frage auf eine Antwort von einem befugten Gelehrten, die auch Personenbedingt sein kann, gesellschaftlich für eine bestimmte Zeit gültig sein kann, etc.
Eine Fatwa ist niemals ein Dogma im christilichen Sinne, sondern immer nur ein scharia-gemäßer Lösungsvorschlag für ein Problem, da diese Fälle nur den Dhanni-Bereich (mehrdeutig, bewußt offene Interpretation) betreffen.

Wenn eine Fatwa mit Belegen aus Quran & Sunna beantwortet wird, d.h. mit Qati Belegen (eindeutig definitiv), dann ist diese nicht veränderbar & muss so genommen werden. Beispiel: das Rauchen. Die fatalen Auswirkungen waren anfangs noch nicht klar und galt gem. Scharia als "Makruh" - unerwünscht, da es stinkt u. das Geld dafür verschwendet wird. Aber als die krebserregenden und tötlichen Auswirkungen klar waren und die Schädigung des Körpers etc. ist diese Angelegenheit mit Qati Belegen aus Quran u. Sunna belegt worden und auf HARAM eingestuft worden. (wie: Quran Sura 4:29"Tötet euch nicht selber!" & weitere diesbezüglich, auch von der Sunna belegbar.)

Für den Umgang mit Fatwas bedeutet dies für uns heute, dass wir vorhandenen Fatwas auch vor dem Hintergrund der örtlichen, historischen u. gesellschaftlichen Umstände betrachten u. beurteilen müssen. Da sich die Umstände örtlich, zeitlich, historisch, sozial im Laufe der Zeit verändern können, sollen diese Fatwas immer wieder im Lichte dieser veränderten Gegebenheiten einer Gesellschaft im Rahmen der Scharia gelesen u. weiterentwickelt werden. Die Möglichkeit der Veränderbarkeit einer Fatwa ist eine wichtige Voraussetzung zur Erfüllung u. zur Berücksichtigung der Ziele der Scharia.

Die Beweise für eine Veränderbarkeit einer Fatwa können wir aus der Sunna, sowie aus dem Quran entnehmen. Beispiel hierzu im Quran Sura 8:65 und die Veränderbarkeit der Situation in Sura 8:66. Das heißt, im ersten Vers wird eine Handlung beschrieben, die im darauffolgenden Vers nicht mehr gültig wird, da sich die Situation verändert hatte. Zu einem bestimmten Anlass der äußeren veränderte Umstände wurde eine dieser Aya herabgesandt.


Gemäß der Sunna wird es noch offensichtlicher für uns, bsp.:
Ein Mann fragte den Gesanten (Allah(s) Segen & Frieden auf ihm), ob er während des Fastens im Ramadan seine Ehefrau küssen dürfe. Der Gesandte (Allah(s) Segen & Frieden auf ihm) bejahte seine Frage. Ein anderer Mann stellte ihm die gleiche Frage u. der Gesandte (Allah(s) Segen & Frieden auf ihm) verneinte seine Frage.
Erklärung:
- Der erste Fragesteller war ein alter Mann, von dem anzunehmen war, dass er imstande sein würde, seine Gefühle zu kontrollieren u. nicht zum Geschlechtsverkehr überleiten wird, der während des Saum-Fastens verboten ist.
- Der zweite Fragesteller war ein junger Mann, von dem anzunehmen war, dass er möglicherweise nicht imstande sein würde, seine Gefühle zu kontrollieren u. vom Küssen zum Geschlechtsverkehr übergehen würde

Wir haben einige Hadithe, indem die Antwort auf Fragen, auf die jeweilige Person zugeschnitten wurde, unter Berücksichtigung der persönlichen Schwächen und gesellschaftlichen Umstände. Beispiel hierfür auch:

Der Gesandte (Allah(s) Segen & Frieden auf ihm) wurde öfters nach einem allgemeinen Rat gefragt, z.B. wie "die Person/Fragesteller" zum Paradies kommen könnte, da antwortete er auf die selben Fragen unterschiedlich je nach Person u. Schwächen des jeweiligen. Zum einen sagte er: "Zürne nicht!", zum anderen "Kontrolliere deine Zunge!" usw.

Auch die Zakatul Fitr (Abgabe in der Ramadan-Fastenzeit an Bedürftige) von Lebensmitteln/ heute eher ein Geldbetrag wurde mit der Zeit verändert:
- Erst galt die Menge der Abgabe von 1 Sa´, d.h. 4 Handvoll Weizen, also ca. 2 kg. Oder Rosinen, Datteln, Gerste, Quarkspeise. Als Zeitpunkt für die Abgabe wurde empfohlen: Direkt vor der Verrichtung des ID-Gebet (Abschlussgebets/Festgebet nach dem Fasten).

- Der Gesandte (Allah(s) Segen & Frieden auf ihm) änderte diese Empfehlung, aufgrund den Bedürftigen die Möglichkeit zu geben, mit den erhaltenen Lebensmitteln, ein Festmahl zuzubereiten u. so an den Festfreuden teilhaben zu können: Die Abgabe sollte zwei Tage VOR dem ID-Gebet erfolgen.

- Danach wurde der Zeitpunkt auf den Zeitraum ab Mitte Ramadan bis zum Beginn des Id Gebetes ausgedehnt.

- Der Khalif Umar Bnu-abdil-aziz reduzierte die Abgabenmenge um die Hälfte, weil der Preis an Weizen gestiegen war. Unter Berücksichtigung der veränderten Lebensumstände, führte er die Möglichkeit ein, Zakatul-fitr auch in Form eines Geldbetrages zu entrichten.
- Seitdem wird der Betrag jedes Jahr neu festgelegt, entsprechend der Kaufkraft einer Währung. (Eine einfache Mahlzeit in dem jeweiligen Land.)

Die stufenweise Modifizierung dieser Fatwa u. die Anpassung an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen verdeutlicht die Flexibilität der Scharia. Das Beispiel zeigt auch auf, dass die zeitgemäße Anpassung selbst bei wichtigen Grundsätzen, wie "Gottesdienst/ Ibada" möglich war.

Auch nach dem Tod des Gesandten (Allah(s) Segen & Frieden auf ihm) wurde diese Rechtspraxis ständig angewandt. Bsp. Die Fatwas des 2.Khalifen Umar Bnul-khattab r.a.: Er setzte vorübergehend eine Norm im Finanzwesen aus, bsp. Während einer Hungersperiode wurden keine Zakat-Zahlungen (Rechtspruch für Bedürftige) verlangt u. auch die Strafe für Diebstal wurde zeitweilig ausgesetzt. Zakat-Abgabe für Pferde wurde später eingesetzt - da Pferde heute als Handelsware angesehen werden, etc.

Zusammenfassung:
  • Die Scharia hat den Muslimen große normenfreie Bereiche u. große Freiräume für eigene Entscheidungen überlassen.
  • Die Scharia-Normen sind unveränderbar u. stehen fest die Ziele u. den Zweck betreffend.
  • Die Scharia Normen sind veränderbar u. äußerst flexibel die Mittel u. Wege zu diesem Ziel hin betreffend.
Noch ein wichtiger Aspekt der Flexibilität ist die Aktualisierung der Scharia-Normen in folgenden Bereichen
a) Notwendigkeit des "Idschtihad"(Selbsturteilsfindung im Rahmen der Scharia)
b) Ganzheitliche Anwendung islamischer Normen
c) Abbau der Überempfindlichkeit gegenüber dem Westen

zu a) Historische Fakten zum Thema "Notwendigkeit des Idschtihad":
  • Wir haben keinen Hadith wo unser Prophet (Allah(s) Segen u. Frieden auf ihm) den Idschtihad verbot oder auf eine bestimmte Personengruppe oder Zeit beschränkte. Das Tor des Idschtihad war für die Muslime offen gelassen worden ohne zeitliche Einschränkung. 
  • Es gibt keinen historischen belegbaren Beweis dafür, dass die Gründer, nach denen die verschiedenen bekannten Fiqh-Schulen (siehe oben: Imam Malik, Imam Abu-hanifa, Imam Asch-schafii, Imam Ahmad ibnu-hanbal r.h.)genannt wurden, von ihren Schülern bzw. Anhängeren blinden Gehorsam u. dies ewige kritiklose Befolgung ihrer damals erlassenen Richtlinien u. Fatwas gefordert haben.
  • Im Gegenteil, die Gelehrten waren sich ihrer Fehlbarkeit bewusst und erhoben auch damals nicht den Anspruch, für ihre eigene Zeit u. ihre islamische Gemeinde unfehlbare allgemeingültige, für alle Muslime verbindlichen Richtlinien erlassen zu können. 
Beispiel: Imam Malik r.h. sagte: "Jede menschliche Entscheidung/ Meinung kann falsch oder richitg sein, außer der des Propheten"

Daher ist die Aktualisierung durch Idschtihad bzw. auch Fatwa sehr wichtig!

Ziele bei der Erneuerung/Aktualisierung durch Idschtihad
  • Das Vorhandene neu zu überprüfen im Lichte der heutiger Verhältnisse. 
Bedingungen des Idschtihad
  • Sie müssen frei u. unabhängig sein (politisch wie wirtschaftlich)
  • sie müssen möglichst neutral u. objektiv sein.
  • Sie dürfen sich nicht von Anfang an auf eine bestimmte Fiqh-Meinung festlegen oder festgelegt haben.
  • Sie dürfen nicht auf eine Theorie basieren.
  • Sie dürfen nicht gemacht werden, um die heutige unislamische Realität zu rechtfertigen, dass man dadurch die Scharia Gebote verletzt oder den Rahman überschreitet, wie z.B. zu behaupten eine Frau kann auch eine Imame der Männer sein. Das hat seine guten Gründe, wieso Allah ta´ala die Geschlechter hierzu trennt. Eine Frau kann Imam für Frauen sein, aber nicht für die Männer. Hierzu nur eine Frage: Wie soll die Frau dann jeden Freitag das Freitagsgebet verpflichtend für die Männer in der Moschee leiten, wenn sie ihre Menstruation hat? ETC.
  • Mehrdeutige Texte müssen auch mehrdeutig bleiben! Da die Flexibilität aufgrund Allah ta´ala Allweisheit bewußt offen ließ. Es sei denn wir haben wissenschaftliche Erkenntnisse die absolut korrekt sind, wie beim Rauchen. Das das Rauchen tödlich sein kann. Somit auch definitiv verboten wird.
  • Grundsätzlich muss man hierzu auch offen gegenüber neue Erkenntnisse sein, auch wenn diese Elemente neu, fremd u. ursprünglich westlich sind. 
  • Das Ziel darf nie aus den Augen gelassen werden.  Nur die erlaubten Mittel zum Ziel sind flexibel. 
  • Elemente, die nicht mit dem Islam vereinbar sind müssen abgelehnt werden.

zu b) Ganzheitliche Anwendung islamischer Gebote.
Darunter versteht man die Ausrichtung des gesamten Lebens nach den islamischen Geboten u. Grundsätzen. Der Islam, mit all seinen Komponenten, versteht sich als eine perfekte umfassende Einheit, deren Komponenten ineinander übergreifen, sich gegenseitig ergänzen u. nur zusammen ein vollkommenes System ergeben. Das System darf nicht zerteilt werden! Es ist ein einheitliches harmonisches Konzept! 
Für den Wiederaufbau eines islamischen Gesellschaftssystem reicht es nicht aus, lediglich die Gebote anzuwenden. Gleichzeitig bzw. vorranging müssen Bedingungen geschaffen werden, welche eine Um-Erziehung zur Bildung der islamischen Persönlichkeiten u. Identität ermöglichen, welche die Ausbildung einer islamischen Mentalität unterstützen, Hilfen zur Identitätsfindung als Muslim im 21. Jahrhundert bieten u. die Änderung vorherrschender Werte-u. Moralvorstellungen bewirken. 
Eine umfassende islam-orientierte geistige u. seeelische Umerziehung ist im Vordergrund zu stellen, ehe sich die Gemeinschaft bessert. 

Eine nur teilweise bzw. zeitweise Praxis des Islam wird auch im Quran strikt verboten.

zu c) Abbau der Überempfindlichkeit gegenüber dem Westen.
Zwingend notwendig ist es mit dem Westen zusammenzuarbeiten auf eine islam-konforme Art und nicht von vornerein alles abzublocken bzw. für alles eine Verschwörungstherorie gegen den Islam aufzubauen.  Dies bewirkt nur die Lähmung zum Positiven. Die Muslime dürfen nicht dem Westen die Schuld geben für die heutige islamische Situation. Die Fehler liegen in erster Linie an den Muslimen selber. Sie strebten nicht nach Wissen, sondern ließen sich gehen und wandten sich vom Islam ab. Dies ist der Hauptgrund für unsere Lage. Dass heißt, wir müssen uns erst erziehen und dann erst die anderen, so auch im Hadith vom Gesandten (Allah(s) Segen u. Frieden auf ihm). Auch die Erziehung der neuen Generation spielt eine Rolle. Diese müssen mit WISSEN erzogen werden und nicht mit Theorien oder schlechte Wiedergabe des wahren Islaminhalte.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, GazakAllahu Chairan.
InshaAllah ist euch jetzt einiges viel klarer u. übersichtlicher. Dadurch erkennen wir wie vollkommen die Botschaft Gott(es) ist & das Versprechen wahrhaftig ist, dass diese Botschaft sich bis zum jüngsten Tag seine Gültigkeit niemals verliert und verlieren wird.
Für evtl. Tippfehler entschuldigen wir uns.

Empfohlene Literatur

  • Prof. Dr. Al-alim Hamid Yusuf - al maqasid al-amma lisch-scharia-atil-islamiya (Die allgemeinen Ziele der islamischen Scharia)
  • Khallaf Abdel-wahab - ilmu usulil-fiqh (Die Wissenschaft der Grundregeln von Fiqh)
  • Alwan Abdullah Nasih - ma alimul-hadarah fil-islam (Die Zivilisations-Merkmale im Islam)
  • Schaikh Ibnu-aschur Muahammad Al-fadel - ruh-ul-hadaratil-islamiya (Der Geist der islamischen Zivilisation)
  • Prof. Dr. Zaidan Abdul-karim - al mudchal lidirasati-sch-schariaatil-islamiya (Die Einführung für das Studieren der islamischen Scharia)
  • etc.
 ...Und Allah ist der Allwissende.

Quelle: u.a. Amir M.A. Zaidan