Mekka Live


Bei Störung, - bitten wir um Geduld. Hier: Mekka live oder Medina live, Anschauung der Gemeinschaftsgebete zu folg. Gebetszeiten: siehe unter: http://www.namazvakitleri.org/Mekka-Gebetszeiten. (Deutsche Zeit + 1 Std = Zeit in Mekka/ Das Gebet kann sich bis zu 20 min. verspäten.) Islam hat keine Nation, Muslim ist Muslim=GOTT-ERGEBEN SEIN.

Sonntag, 25. März 2012

Allgemeine Verhaltensregeln eines jeden Menschen



Themen
  • Sunnatul Fitra (Natürliche Veranlagung)
  • Voraussetzungen des rituellen Gebets (schuruuts-salah)
  • Verhaltensregel bei der Verrichtung der Notdurft
  • Neugeborenes gem. islamischer Scharia 
  • Verhaltensregel in der Moschee (siehe Rubrik: Verrichtung der Gebete II)

Sunanul-fitrah = darunter verstehen wir die folgenden Verhaltensregeln, die Allah ta´ala den Gesandten saws. auferlegt und den Muslimen nachdrücklich empfohlen hat. Auch für alle Nicht-Muslime sind diese Punkte zu empfehlen.
  • Beschneidung der Jungen (nach den meisten Gelehrten ist die Beschneidung eine Pflicht-Handlung für jeden männlichen Muslim. Imam Asch-Schafiy r.h. bevorzugt sie am 7. Tag nach Geburt.
  • Entfernen der Scham-& Achselhaare
  • Kürzen der Finger-& Zehennägel
  • Stutzen des Schnurrbartes
  • Pflege des Vollbartes (Übrigens hatten alle Propheten einen Bart. Siehe auch im Quran über Harun a.s. (Aron, Moses Bruder)) Einige Gelehrte sagen, es sei Pflicht (dafür gibt es eigentlich Beweise), andere sagen es sei Sunna.
    = diese Punkte finden wir unter anderem im Buchari & Muslim.  
  • Spätestens alle 40 Tage sollen o.g. Punkte getätigt werden!
  • Weiße bzw. graue Haare sollten nicht entfernt werden. Sie können bei Bedarf jedoch gefärbt werden - Aber nicht in schwarz! 
  • Pflegen des Körper.
  • Benutzung des Siwaak (erste Zahnbürste der Zeit) vor jedem Gebet, vor der rituellen Ganz-&Teilkörperwaschung, vor der Quran-Rezitation und beim Eintritt in die Moschee sowie für Männer beim nach Hause Gang zu seiner Ehefrau.
 Voraussetzungen des rituellen Gebets (schuruuts-salah)
  • Du musst Muslim sein
  • Zurechnungsfähig
  • Die Geschlechtsreife erreicht haben, 
  • Frauen müssen zusätzlich über den Zustand der rituellen Reinigung verfüguen, d.h. frei von Menstruation und Wochenfluss sein. 
  • Ab dem 7. Lebensjahr soll man den Kindern das rituelle Gebet beibringen u. sie zu seiner Verrichtung anweisen. Ab dem 10. Jahr sollen sie für das Unterlassen des rituellen Gebets auf geeignete Weise belangt werden. Der Islam empfiehlt diese schrittweise Heranführung der Kinder an die Praxis des rituellen Gebets, damit sie beim Erreichen der Geschlechtsreife, wenn das rituelle Gebet zur Pflicht wird, keine Schwierigkeiten bei seiner Praxis haben. Denn ab deren Geschlechtsreife gelten ihre Taten und werden dementsprechend notiert u. befragt am Tag der Auferstehung. 
  • Der Gesandte Allah(s) (Segen und Frieden auf ihm) sagte: (Beweis: Überlieferung über Imam Abu-dawud (202/275) u. über Imam Ahmad Bnu-hanbal (164-241))
 "Weist euren Kindern ab sieben Jahren das rituelle Gebet an, belangt sie für sein Unterlassen, wenn sie zehn Jahre alt sind, und lasst sie in getrennten Betten schlafen. "
 Verhaltensregeln bei der Verrichtung der Notdurft
  • Keine Gegenstände zur Verrichtung der Notdurft mitnehmen, auf denen der Name Allah(s)/ Gott(es) geschrieben steht. 
  • Das Sprechen eines Bittgebetes vor dem Betreten der Toilette, siehe Hisnul Muslim: http://hisnul-muslim.com/dua.php?id=6 "Allah, ich nehme Zuflucht bei Dir vor dem männlichen und den weiblichen Ginn (vor dem Bösen und den Satanen)" Beweis: u.a. Buchari, Muslim, Ahmad, Tirmidhi...
  • Das Betreten der Toilette mit dem linken Fuß zuerst und das Austreten mit dem rechten zuerst.
  • Nach dem Austreten das Bittgebet: "gufranaka" "Allah, ich suche Deine Vergebung!" (warum? Da man zu dieser Zeit Gott nicht gedenkt)
  • Keine Unterhaltung führen auf der Toilette, außer in zwingenden Fällen, auch nicht singen.
  • Keine Verrichtung der Notdurft in Kaba-Richtung im Freien, auch nicht hinter einer alten Mauer (da giftige Tiere evtl. vorhanden sind) oder bei Tierbehausungen!
  • Keine Verrichtung der Notdurft auf Friedhöfen, im stehenden Wasser (d.h. nicht fließend, da Tiere davon trinken könnten), nicht auf offener Straße und an Plätzen, wo Menschen sich versammeln und im Schatten, da sich die Menschen im Sommer dort bevorzugt aufhalten. 
  • Keine Verrichtung der Notdurft in Tierbehausungen (seien sie noch so klein).
  • Möglichst nicht stehend urinieren, weil dadurch Kleider bzw. Körperteile rituell verunreinigt werden könnten. 
  • Die Reinigung der Ausscheidungsorgane mit ausreichender Menge von Tahur(reinigendes)Wasser und bevorzugt mit der linken Hand der festen Gegenstände (Toilettenpapier) abzuwischen.
  • Im Freien keine Knochen (Nahrung der Ginn), getrockneter Dung (Nahrung der Ginn), Zähne, Haare, Elfenbein zum Abwischen benutzen!
  • Gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife.

Neugeborenes gemäß islamischer Scharia

Assalam3alaikum wa rahmatu´llah wa barakatuhu. Wir bitten Allah darum, dein Baby zu segnen und es zu einem Rechtschaffenen und Frommen zu machen, sodass es zugunsten deiner guten Taten wiegen wird. Denn es wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn der Sohn Ādams stirbt, enden alle seine guten Taten, abgesehen von Dreien: Sadaqah jāriyah (eine fortlaufende Spende, z. B. Waqf für eine Stiftung), nützliches Wissen und ein rechtschaffener Sohn, der für ihn betet.“ (Muslim #1631). 
  •  Vor und nach der Geburt viel DUA (Bittgebete) machen, wie Mariam (Friede auf ihr) in Sura 3:35-36
  • Mit etwas Süßem in den Mund sanft reiben: Es ist mustahabb (erwünscht), Tahnīk für das Baby zu machen und für das Neugeborene zu beten: Es wurde überliefert, dass Abu Mūsa sagte: „Ich hatte einen kleinen Jungen und ich brachte ihn zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm). Er nannte ihn Ibrāhīm, machte Tahnīk mit einigen Datteln und betete zu Allah, ihn zu segnen. Dann gab er ihn mir zurück.“ (Bukhāri #5150; Muslim #2145). Tahnīk bedeutet, etwas Süßes, wie z. B. Datteln, in den Mund des Kindes zu reiben, wenn es gerade geboren ist.  DIES BITTE NUR TUN, mit der ABSICHT, weil es SUNNA ist(vom Prophet Allah(s) Friede u. Segen auf ihm getätigt worden), nicht denken, dass das SEGEN bringen würde!!!
  • Schönen islamischen Namen geben Es ist erlaubt, dem Kind am ersten oder am siebten Tag einen Namen zu geben.  Beweis: Es wurde überliefert, dass Anas ibn Mālik sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Ein Junge wurde mir in dieser Nacht geboren und ich habe ihn nach meinem Vater Ibrāhīm benannt.`“ (Muslim #3126).  Es wurde überliefert, dass `Ā’ischah sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) machte die `Aqīqah für al-Hasan und al-Husayn am siebten Tag und er gab ihnen ihre Namen.“ (ibn Hibbān #12/127; al-Hākim #4/264; von al-Hāfiz ibn Hajar in Fath al-Bāri #9/589 als sahīh eingestuft). Die besten Namen: Abdullah oder Abdurahman. (Diener Allah(s), Diener des Allerbarmers) oder die der Propheten, der Sahabi (Gefährten)
  • Athan hören lassen am rechten Ohr des Babys (manche Gelehrten sagen die Überlieferung ist nur gut nicht sahih/gesund): Zu der Sunnah, um das Neugeborene willkommen zu heißen, gehört nach Ansicht der Gelehrten, dass der Adhān in das rechte Ohr des Babys rezitiert wird, sodass das Erste, was es auf dieser Welt hört, die Worte des Tauhīd sind, was einen großartigen und segensreichen Effekt auf das Kind haben wird. Bezüglich des Rezitierens der Iqāmah in das linke Ohr des Kindes gibt es keinen Beweis, dass dies erforderlich ist.“ (Siehe al-Silsilat al-Da`īfah #1/491). 

(Allahuakbar, Allahuakbar, Allahuakbar Allahuakbar (Allah ist der Größte)
Aschhaudu an la-illaha-il Allah – Aschhaudu an la-illaha-il Allah (Ich bezeuge, dass Allah der Einzige/der Eine, der mit Recht anbetungswürdige ist.)
Aschhadu ana Mohammad-rasullAllah - Aschhadu ana Mohammad-rasullAllah (Ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Allah(s) ist)
Haya ´ala Salah, Haya ´ala Salah, (auf zum Gebet)
Haya ´alal Falah, Haya ´alal Falah,  (auf zum Erfolg)
Allahuakbar, Allahuakbar, (Allah ist der Größte)
Laillaha il Allah) (Es gibt nur einen Gott, das ist Allah)

  • Aqīqah für das Kind (Schlachten im Namen Allah(s) als Dankbarkeit) und Beschneidung:
Gemäß Sunna am 7. Tag.
Für ein Sohn 2 Schafe (Lamm,Ziege, etc.) für eine Tochter 1 Schaf (Ziege, etc.) – Aber keinen Kamel.
Es wurde von Salmān ibn `Āmir (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Für einen Jungen soll eine `Aqīqah vorgenommen werden. Schlachtet (ein Tier) für ihn und entfernt das Schädliche (d. h. die Vorhaut) von ihm.“ (Tirmidhi #1515; al-Nasā’i #4214; Abu Dawud #2839; ibn Mājah #3164. Der Hadīth wurde von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] in al-Irwā’ #4/396 als sahīh klassifiziert). 
Es wurde überliefert, dass Samurah ibn Jundub (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Junge ist an seine `Aqīqah gebunden. Am siebten Tag sollte für ihn ein Opfer dargebracht werden, ihm sollte ein Name gegeben und sein Kopf rasiert werden.“ (Tirmidhi #1522; al- Nasā’i #4220; Abu Dawud #2838. Der Hadīth wurde von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] in al-Irwā’ #4/385 als sahīh klassifiziert). 
Imām ibn al-Qayyim (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Zu den Vorteilen der `Aqīqah gehören: 
Ø  Es ist ein Opfer, durch das das Kind Allah ta´ala näher gebracht wird, direkt nachdem es auf diese Welt gekommen ist.  Damit bekommt das Kind Segen inshaAllah.
Ø  Es ist eine Auslösung für das Neugeborene; seine `Aqīqah erlöst es, sodass es für seine Eltern Fürsprache einlegen kann. 
Ø  Es ist ein Opfer, durch welches das Neugeborene erlöst wird, ebenso wie Allah ta´ala Ismā`īl a.s. mit dem Schafbock erlöste. (Tuhfat al-Maudūd, S. 69). 
Ø  Möglicherweise ist es ein weiterer Nutzen der `Aqīqah, dass sich Verwandte und Freunde zu einem Walīmah (Fest) versammeln u. DUA (Bittgebet machen). 
Die Beschneidung ist Bestandteil der Sunan al-Fitrah (eine Praktik, die der reinen und natürlichen Veranlagung des Menschen entspricht). Sie ist obligatorisch im Falle des Jungen, denn sie gehört zu den Angelegenheiten der Reinheit, welche notwendige Voraussetzung für das Gebet ist. 
Es wurde von Abu Hurayrah berichtet: „Fünf Dinge gehören zur Fitra (natürliche Veranlagung): Beschneidung, das Entfernen der Schamhaare, das Auszupfen der Achselhaare, das Schneiden der Nägel und das Kürzen des Schnurrbartes.“ (Bukhāri #5550; Muslim #257). 
  • Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte über die `Aqīqah: „Sie sollte in mehrere Teile (Judūl) geteilt werden, etwas davon sollte gegessen und etwas an andere verteilt werden.“ (ibn Abi Schaybah in al-Musannaf, 5). Der Autor von al-Qāmūs sagte: „Jadl (Plural: Judūl) bedeutet, dass jeder Knochen am Gelenk getrennt und nicht gebrochen und nicht mit etwas anderem vermischt wird.“ (al- Qāmūs al-Muhīt, S. 975, al-Risālah Ausgabe).  Scheikh Muhammad Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Judūlan bezeichnet vollständige Knochen, die Knochen sollten nicht gebrochen, sondern sie sollten am Gelenkt getrennt werden.“ (Siehe Scharh al-Mumti` 7/545). 
Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah (11/443): „Derjenige, der eine `Aqīqah hat, kann das Fleisch roh oder gekocht an die Armen, die Nachbarn, Verwandten und Freunde geben und er und seine Familie kann etwas davon essen. Er kann Reiche und Arme einladen und sie in seinem Haus speisen usw. Die Angelegenheit ist sehr weit gefasst.“ 
Wann ist der 7.Tag? Am Tag geboren bis Vor Sonnenuntergang: Ist dies dieser Tag, den zählst du mit, wenn das Kind jedoch nach Sonnenuntergang geboren wird, so zählt Tag erst nach Sonnenuntergang (in der westl. „Tag eins am nächsten Tag“)

  • Die Schlachtung kann auch von jemand beauftragt werden zu tun.
  • Die Schlachtung wäre besser an demselben Ort, wo das Kind lebt, aber muss nicht unbedingt sein!
  • Nach Sunna wäre es, dass Fleisch zu kochen und dann zu verteilen bzw. einladen der Leute zum Essen und damit alle DUA machen inshaAllah (ob arm oder reich).
  • Die Schlachtung selber ist die Aqiqa.
  • Wenn jemand kein Geld hat, dann soll er warten, bis er es hat.
  • Kopf rasieren am 7. Tag: Für Jungs und für Mädchen:
Es entspricht der Sunnah, den Kopf des Kindes am siebten Tag zu rasieren und die `Aqīqah am selben Tag zu schlachten, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Jedes Kind ist an seine `Aqīqah gebunden, die am siebten Tag für ihn geschlachtet werden sollte, ihm sollte ein Name gegeben und sein Kopf rasiert werden.“ (Tirmidhi #1522; Abu Dawud #3838. Der Hadīth wurde von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] in Irwā’ al-Ghalīl #1165 als sahīh klassifiziert).  
Wenn dem Kind an einem anderen als dem siebten Tag sein Name gegeben oder die `Aqīqah geschlachtet wird, dann ist nichts Falsches daran, und auch nicht, wenn die `Aqīqah an dem einen Tag geschlachtet und der Kopf des Kindes an einem anderen Tag rasiert wird.  Ibn `Abd al-Barr sagte: „Die Gelehrten betrachteten es als mustahabb (erwünscht), den Kopf des Kindes zur gleichen Zeit zu rasieren, wenn auch die `Aqīqah gemacht wird.“  Aus Tuhfat al-Maudūd von ibn al-Qayyim, 67. 
Den Kopf des Kindes zu rasieren. Es ist empfohlen, den Gegenwert des Gewichts dieser Haare in Gold oder Silber zu spenden. Dies muss nicht durch das tatsächliche Wiegen des Haares erfolgen; falls es zu schwierig ist, das zu tun, dann reicht es aus, das Gewicht zu schätzen und anstelle des Wertes in Gold oder Silber kann Papierwährung gespendet werden. Von Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid.
  • Rasieren des Kopfes eines weiblich Neugeborenes: Die Fuqaha’ (Gelehrten) waren hinsichtlich des Rasierens von weiblichen Neugeborenen unterschiedlicher Ansicht. Die Mālikis und Schāfi`is sind der Meinung, dass es ebenso wie der Kopf des männlichen Neugeborenen rasiert werden sollte. Die Hanbalis hingegen vertreten die Ansicht, dass es nicht getan werden sollte.  Das Argument der Hanbalis stützt sich auf die Tatsache, dass es Frauen grundsätzlich nicht erlaubt ist, ihre Köpfe zu rasieren, und es gibt keine Überlieferung zum Rasieren eines Neugeborenen außer im Falle des Jungen. 
Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni (1/104): „Es ist anhand der Berichte bewiesen, dass es für eine Frau makrūh (unerwünscht) ist, ihren Kopf unnötigerweise zu rasieren.“ Abu Mūsa sagte: `Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) distanzierte sich von Frauen, die ihre Stimmen erheben und ihre Köpfe rasieren (im Falle eines Verlusts).“ (einstimmig angenommen). 
Al-Khallāl berichtet mit seinem Isnād von Qatādah, dass `Ikrimah sagte: „Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot den Frauen, ihre Köpfe zu rasieren“, und al-Hasan sagte: „Es ist eine Verstümmelung“, d. h. eine Änderung der Schöpfung Allahs. 
Da es keinen sahīh Hadīth gibt, der vom Rasieren des Kopfes eines weiblichen Neugeborenen spricht, bleibt das Grundprinzip bestehen, dass es verboten ist, den Kopf zu rasieren. Siehe Scharh al-Khuraschi `ala Mukhtasar Khalīl (3/48); al-Majmū` (8/406); Kischschāf al-Qinā’ (3/29). 
  • Nur gibt es keinen Beweis, dass der obere Hadith zum Rasieren des Kindes nur für Jungs sein sollte. Auch medizinisch gesehen, wäre die Rasur für Mädchen genauso gut für ein Neugeborenes. Wenn sie älter wird, ist dies eine andere Angelegenheit, somit auch verboten, wie auch der Hadith zeigt vom Verbot der Rasur der Frauen. 

Alle Handlungen werden NUR für Allah ta´ala getan, nicht für die Leute. Es geht darum, dass Allah ta´ala es zulässt, dass das Kind ein Rechtschaffenes wird. 
Erzieht das Kind islamisch! Ab 7 Jahre beibringen langsam zu beten, ab 10 Jahre schon genauer, ab der Geschlechtsreife ist das Kind verpflichtet zu beten und Allah ta´ala zu dienen. Ab dieser Zeit (spätestens am 15. Lebensjahr gem. Konsens der Gelehrten, falls er/sie noch nicht die Geschlechtsreife erreicht hat) sündigt das Kind und wird für die Taten Rechenschaft ablegen müssen. 
Wichtig ist das Kind immer über alle Gebote u. Verbote aufzuklären, mit deren Hintergründen und Weisheiten. Dazu gehören wissende Eltern, die den Islam verstanden haben und praktizieren, sonst ist deren Lohn verloren… und die Rechenschaft am Tage des Gerichts steht noch bevor. 
Niemand außer Allah ta´ala ist zu dienen und zu gehorchen. Wir bitten Allah ta´ala, der Leben und Sterben läßt, darum, uns und unsere Kinder vor allem Schlechten zu beschützen und uns sicher und gesund in dieser Welt und im Jenseits zu bewahren. Möge Allah unseren Propheten Muhammad segnen. 
Und Allah ist der Allwissende.

Assalam3alaikum wa rahmatu´llah wa barakatuhu.