Im Namen Allah(s), des Allerbarmers, des Barmherzigen. |
Das rituelle Reisegebet - salatul-musafir
Im Quran 4:101 sagt Allah ta´ala: "Und wenn ihr durch das Land umherzieht, ist es für euch keine Verfehlung, wenn ihr das rituelle Gebet verkürzt..."
Hadith u.a. im Sahih Muslim: Ein Gefährte des Gesandten saws.
Fragte den zweiten Khalifa Umar Bnul-chattab r.a.: “Wie können die Menschen das
Gebet auf der Reise verkürzen, wo doch Allah im Quran ausdrücklich sagt „wenn ihr fürchtet, dass diejenigen, die
leugneten (kufr betreiben), euch der Versuchung aussetzen (…euch überfallen
könnten)“? Umar r.a. antwortete: „Ich war darüber auch erstaunt. Bis ich
den Gesandten saws. danach fragte, und er mir sagte: „das
ist eine Sadaqah (Spende), die Allah an euch spendete, so nehmt Seine Sadaqah
an!““
Es gibt natürlich noch Bittgebete für die Reise für die Reisenden und Zurückbleibenden: Hisnul-Muslim ab Seite: 263, siehe Link:
http://hisnul-muslim.com/dua.php?id=96
Definitionen der arabischen Gebetsblöcke:
arab. Fadjr: Morgengebet
arab. Duhur: Mittaggebet
arab. Asr: Nachmittaggebet
arab. Magrib: Abendgebet
arab. Ischa: Nachtgebet
Definition v.einer Reise bzw. ab wie viel KM gilt mein
Vorhaben als eine Reise?
Wir unterscheiden 3 Arten der Entfernung
- "Hadd al Dschawaz" – "Grenze der Zulässigkeit"
- ab max. 15-20 km.
Hier soll jeder Muslim nach eigener Verantwortung
entscheiden, ob diese kleine Reise für ihn eine Beschwerlichkeit darstellt oder
nicht, ob er sich als Reisender fühlt oder nicht. Beweis: die Gefährten nahmen
diese Entfernung als Reise an innerhalb Syriens. Jeder soll für sich
entscheiden.
- Mittlere Grenze ab "Hadd al Dschawaz", siehe oben.
- ab 20 km.
Hier gilt dasselbe wie oben.
- "Hadd ar Ruksa" – "Grenze der Erlaubnis"
- ab ca. 81 km.
Hier geht es nicht darum ob Beschwerlichkeit vorliegt
oder nicht, ob du dich als Reisender fühlst oder nicht. Ab dieser Entfernung solltest
du diese "Sadaqah" (Spende von Allah ta´ala) in Anspruch nehmen, denn wenn nicht, wirst du keinen höheren
Lohn erhalten, sondern denselben.
Nach Imam Abu Hanifa r.h. sind Reisende nur solche, die
sich mind. 3 Tage hintereinander auf Reise befinden. Eine andere Meinung
berücksichtigt eine Entfernung vom Wohnort von mind. 121 km. Alle anderen (Mehrheit der Gelehrten) gehen
nach o.g. Auflistung.
a) "arab. Dscham" – Zusammenlegen der rituellen Gebete
entweder:
- dscham ut taqdim – zeitliche Vorziehen 2er Gebete: d.h. das Verrichten des Mittags- (Duhur) und Nachmittagsgebets (Asr) in der Zeit des Mittagsgebets (Duhur-Zeit) & das Verrichten des Abends- (Magrib) und Nachtgebets (Ischa) in der Zeit des Abends (Magrib-Zeit), oder:
- dscham ut tachir – zeitliche Nachziehen/Verschieben 2er Gebete: d.h. das Verrichten des Mittags- (Duhur) und Nachmittagsgebets (Asr) in der Zeit des Nachmittagsgebets (Asr-Zeit) & das Verrichten des Abends- (Magrib) und Nachtgebets (Ischa) in der Zeit des Nachtgebetes (Ischa-Zeit).
Ein Dscham zwischen Asr und Magrib bzw. Fadjr (Morgensgebet) u. Ischa- gebet ist nach allen Fiqh-Schulen verboten.
Das bedeutet nur in o.g. Kombination ist Dscham/Zusammenlegung der Gebete erlaubt!
Erlaubnis zum Zusammenlegen von rituellen Pflichtgebeten
- Während der Hadsch-Pilgerfahrt in Arafat (dschma ut taqdim zwischen Duhur u. Asr) und in Muzdalifah (dscham ut tachir zwischen Magrib und Ischa), inklusive Verkürzung!
- Auf Reisen:
- Reisende dürfen wahlweise dscham ut taqdin oder dscham ut tachir mit Verkürzung des rituellen Gebets durchführen. Beweise: Hadith im Muslim berichtet von Anas r.a. „Der Prophet saws pflegte, wenn er auf Reisen zwei rituellen Gebete zusammenlegen wollte, das Mittagsgebet zu verschieben, bis die Zeit des Nachmittagsgebets anbricht, und dann beide zusammenzulegen.“ Und Hadith im Buchari berichtet von Abdullah Bnu-abbas: „Der Gesandte saws. pflegte, das Mittags- u. Nachmittagsgebet zusammenzulegen, wenn er auf Reisen war, sowie das Abend- u. Nachtgebet“
- Bei schlechten Witterungsverhältnissen kann Dscham beim Gemeinschaftsgebet in der Moschee durchgeführt werden.
- In zwingenden Notfällen (bei Gefahren) und bei Krankheit, wenn es nicht anders geht.
Nach Imam Abu Hanifa r.h. darf Dscham nur während der
Hadsch-Pilgerfahrt durchgeführt werden. Imam Malik r.h. erlaubt Dscham nicht auf
Reisen mit dem Schiff. Es ist besser kein Dscham zu vollziehen – NUR bei
Notwendigkeit und höchster Erschwernis. Und wenn diese eintrifft, so ist dscham
ut tachir (Nachziehen der Zeit) vorzuziehen. Jedoch die Kürzung ist zu wählen, siehe unten.
b) "arab. Qasr" – Kürzung der rituellen Pflicht-Gebete zu
seinen Zeiten.
d.h. jedes Gebet zu seiner Zeit mit Erlaubnis der
Verkürzung der folg. Gebete:
- Duhur (Mittag) von 4 Rakat (Gebetseinheiten) auf 2 Rakat.
- Asr (Nachmittag) von 4 Rakat auf 2 Rakat.
- Ischa (Nacht) von 4 Rakat auf 2 Rakat.
Fadjr (Morgengebet) mit 2 Einheiten und Magrib mit 3
Einheiten (Abendgebet) werden nicht verkürzt.
Es ist eine riesen-Erleichterung, Dank der Gnade Allah(s) ta´ala! Wer auf Reisen ist, kann uns hier nur zustimmen.
Welche Sunna-Gebete sollte ich trotz Reise einhalten?
Die zwei Rakat vor dem Fadjr (Morgen), diese nennen wir
Ratiba (anhaftende Nafila/freiwillige) Gebet, welches mit Witr die wichtigsten
Sunna-Gebete sind. Witr Gebet sollte somit auch verrichtet werden vor dem
Schlafengehen, denn diese wurden nie vom Propheten (Allah(s) Segen u. Frieden auf ihm) ausgelassen, auch
nicht während seiner Reise.
Welche Bedingungen sind notwendig für das Reisegebet?
- Die Nija (innerliche Absicht im Herzen) Vor der Abreise eine Reise zu tätigen und die Verkürzung des Gebetes anzuwenden.
- Die Verkürzungen dürfen erst getätigt werden, wenn du aus dem Umran (ständigen Wohnort) raus bist.
Wie lange gilt diese
Erleichterung?
Wenn die Aufenthaltsdauer bekannt ist:
Wenn die Aufenthaltsdauer bekannt ist:
# gem. Imam Asch-Schafi r.h. 3 volle Tage (ohne den Anreise-u.
Abreise Tag).
# gem. Imam Malik u. Ahmad r.h. 4 volle Tage mit 20
rituellen Pflichtgebeten (ohne den Anreise-u. den Abreise Tag) .
# gem. Imam Hanifa r.h. 14 volle Tage.
Wenn die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist: so darf am
Zielort der Reise bis zur Abreise die Verkürzungen durchgeführt werden.
# die Verkürzungen dürfen nicht durchgeführt werden,
sobald man seinen ständigen Wohnort wieder erreicht hat.
# Reisende dürfen als Mitbetende (Ma´mum) hinter einem
ansässigen Imam beten und dabei das Gebet vollständig ohne Verkürzung verrichten.
# Ein Reisender darf als Imam das Gebet für ortsansässige
Mitbetende leiten. Diese Mitbetende müssen die fehlenden Rakat hinterher weiter
vervollständigen. D.h. der reisende Imam macht sein Salam-Gruß (Schlussformel)
und die Mitbetenden warten solange, dann stehen sie normal ohne Salam-Gruß auf
und beten die restlichen Rakat weiter.
Im Notfall darf man das rituelle Gebet in Fahrzeugen (Auto,
Flugzeug, Schiff) verrichten. Man soll dabei nach Möglichkeit die Richtung der
Kaba einhalten.
Besonderheiten für die Verrichtung von Verkürzungen:
- Bei Gefahren der Sicherheit (Drogenviertel Wohngegend, Krieg, etc.)
- Bei folgenden Fällen gibt es Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
- Keine Moschee weit und breit,
- keinen sauberen Platz auffindbar,
- Bei absehbarer Gefahr: man ist in der Öffentlichkeit wie S-Bahn und es besteht die Gefahr, dass der Muslim dadurch belästigt oder angegriffen wird, etc.
Quelle: Fighul Ibadaat - Amir M.A. Zaidan